Polizei kontrollierte Ausrüstung mit Winterreifen in Wilhelmshaven
Seit dem 1. Mai 2006 ist in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, dass Kraftfahrzeuge den Wetterverhältnissen anzupassen sind. Hierzu gehört insbesondere die Bereifung. Der Gesetzgeber hat bewußt darauf verzichtet, im Winter eine generelle Winterreifenpflicht einzuführen.
Es ist daher nichts dagegen einzuwenden, wenn PKW oder LKW auch im Dezember mit Sommerreifen gefahren werden, sofern allerdings keine winterlichen Verhältnisse vorliegen. Unter winterlichen Verhältnissen sind schneebedeckte Fahrbahnen oder Schneematsch zu verstehen, wie sie am gestrigen Mittwoch in Wilhelmshaven und dem Landkreis Friesland vorherrschten. Bei solcher Witterung müssen Kraftfahrzeuge mit Sommerreifen stehen gelassen werden. Werden sie trotz dieser Witterungsverhältnisse doch bewegt, sieht der Verwarngeldkatalog für den Fahrzeugführer ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro vor, kommt es dadurch zu Behinderungen oder sogar zu einem Unfall ist ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg vorgesehen.
Die Verkehrsüberwachungsgruppe nahm also den Schneefall und die mit Schneematsch bedeckten Straßen daher zum Anlaß, um einmal gezielt die Ausrüstung mit den geeigneten Reifen zu kontrollieren. Dabei wurden von den Beamten innerhalb von ca. zwei Stunden in Wilhelmshaven 148 PKW kontrolliert und davon dabei 15 Fahrzeuge (etwa 10 %) angetroffen, die “nur” mit (ungeeigneten) Sommerreifen ausgestattet waren. Das doch recht hohe Ergebnis überraschte die Beamten doch sehr. Viele Fahrzeugführer waren sich gar nicht bewußt, daß Sommerreifen auf schneeglatten Straßen zum Beispiel einen fünf- bis sechsmal längeren Bremsweg haben und dadurch zu einer echten (Unfall)Gefahr werden können.
