Polizei kontrollierte Ausrüstung mit Winterreifen in Wilhelmshaven
4. Dezember 2008
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Seit dem 1. Mai 2006 ist in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, dass Kraftfahrzeuge den Wetterverhältnissen anzupassen sind. Hierzu gehört insbesondere die Bereifung. Der Gesetzgeber hat bewußt darauf verzichtet, im Winter eine generelle Winterreifenpflicht einzuführen.
